Bei der von uns gewährten Garantie Küche handelt es sich um eine Garantie mit einer Dauer von 5 Jahren. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware.
Die Garantie umfasst Mängel und Schäden, die auf Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler beruhen. In diesem Fall übernehmen wir die zur Wiederherstellung erforderlichen Materialkosten. Voraussetzung ist, dass Vorlieferanten noch originale Ersatzteile zur Verfügung stellen können. Ausgenommen sind Montage-, Gebrauchs- und Wasserschäden sowie alterungsbedingte Farbaveränderungen durch Licht- und Klimaeinflüsse. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf den Ersatz mangelhafter Teile. Montage-, Transport- und Folgekosten sind ausgeschlossen
Bei eigenmächtiger Veränderung an den von uns gelieferten Teilen erlischt der Nachlieferungsanspruch. Für Zubehör, das von Lieferanten geliefert wird, beispielsweise Elektrogeräte, Leuchten, Spülen, Armaturen, Abfallsammler etc. gelten die Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile, leicht zerbrechliche Teile, wie Glas, Kunststoff, bzw. Teile aus Gummi oder Leuchtmittel sowie Schäden und Mängel, die ihre Ursache in einer fehlerhaften Bedienung haben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ursache auf Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler beruht. Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf Personenschäden und Folgeschäden. Bei eigenmächtiger Veränderung an den von uns gelieferten Teilen erlischt der Nachlieferungsanspruch. Eine Farbe wird grundsätzlich unter einem, dem Tageslicht ähnlichen, Normlicht abgestimmt und festgelegt. Unterschiedliche Oberflächen und Materialien reagieren je nach Lichtart (Tageslicht, Halogenbeleuchtung u.a.) jedoch farblich voneinander abweichend. Dieser Effekt ist aber auch bei hellen Kunststoffen und Lacken möglich, selbst wenn Materialbasis und Oberflächenstruktur identisch sind. Farb- und Strukturabweichungen, auch bei gleichlautender Farbbezeichnung, sind aufgrund der oben genannten Einflüsse unumgänglich und stellen keinen Grund zur Beanstandung dar.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen wurden, die von uns nicht ermächtigt sind. Die Garantie entfällt ebenfalls vollständig, wenn nur einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Die Schadensbehebung erfolgt ausschließlich durch uns oder in besonderer Abstimmung durch den Kundendienst unseres Lieferanten.
Tritt ein Mangel oder ein Schaden ein, der zu einer Einstandspflicht aus dieser Garantie führt, so ist dies unverzüglich anzuzeigen.
Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Recht anzuwenden.